Zum Direktmarketing gehören alle adressierten und unadressierten Sendungen (z.B. Postwurf). Wenn Sie Adressen von den Adressverlagen beziehen, dann sind diese auch weiterhin verwendbar. Sie können die Zielgruppe mit Eigenschaften wie z.B. „Handyloser“, „Uferbewohner“ oder „Lärmbelasteter“ ziemlich genau bestimmen.
Wenn Sie nun eine Agentur für das Mailing (mit eigenen Kundendaten oder für eine Werbeaussendung mit gekauften Adressen) beauftragen, benötigen Sie mit dieser Agentur eine Auftragsverarbeitervereinbarung. Diese Vereinbarung regelt was mit den Daten passiert.
Bitte beachten Sie als Agentur oder Druckerei auch, dass etwaige Sub-Auftragsverarbeiter vorher genannt werden müssen. Mit diesen (z.B. Druckweiterverarbeiter) benötigen Sie eine Auftragsverarbeitervereinbarung und die Zustimmung Ihres Auftraggebers.
28, 30, 32, 36 DSGVO
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Datenschutzbehörde Dienstleistervertragsmuster
Datenschutzbehörde Direktmarketing
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