Was darf die Datenschutzbehörde bei mir in der Firma eigentlich tun?

Sollte diese Behörde Lust verspüren die Datenschutzbestimmungen in ihrem Unternehmen zu kontrollieren, dann darf sie das ab dem 25. Mai tun (gleich wie das Finanzamt). Sie müssen dem Vertreter der Behörde Zugang zu den Räumlichkeiten (Serverraum oder überall dort wo Daten verarbeitet werden) gewähren und ihm die Protokolle bzw. Aufzeichnungen zu Ihren Überlegungen zur Datensicherheit geben.

Weiters kann er verwarnen, strafen, sofortiges Verarbeitungsverbot verhängen (die Verarbeitung abschalten), eine Berichtigung oder Löschung anordnen, Zertifizierungen widerrufen oder den Datenverkehr einstellen.

Die Datenschutzbehörde funktioniert als One-Stop-Shop – heißt: Die Behörde ist Anlaufstelle für Fragen und Probleme mit Firmen auch aus anderen EU-Ländern.

Für österr. Unternehmen gilt das Marktortprinzip, heißt, auch wenn Unternehmen ihre Dienstleistungen und Waren nur im Ausland vertreiben oder verschenken gilt die DSGVO und somit haben die Behörden auch Befugnisse.

2, 3, 56, 57, 58 DSGVO
5 DSG

Links:

WKO Kontrollen durch die Behörden

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