Mit allen externen Dienstleistern muss in Zukunft eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden. Die meisten Anbieter haben bereits diese Verträge zum Download bereit. Wichtig ist, dass Sie sich informieren in welchen Ländern Ihre Daten letztendlich Lagern, danach richten sich die Beurteilungen der Sicherheit. Amerikanische Unternehmen haben in Anbetracht der neuen Datenschutzlage den Lagerort für europ. Firmenkunden nach Europa verlagert. Bitte bedenken Sie, dass Dropbox/OneDrive privat die Daten vermutlich nicht in Europa speichert!
Da die Auslagerung von Firmendaten in solche Datensilos weitere Vorgaben bzgl. der Datensicherung (Backup) erfüllen, ist es eine sehr zu überlegende Alternative zu einem eigenen Server im Haus. Sie müssen organisatorisch und technisch dafür Sorge tragen, dass die personenbezogenen Daten geschützt, wiederherstellbar und diese Maßnahmen auch regelmäßig überprüft werden.
25, 32 DSGVO
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WKO Wie setzt man eine Cloud ein