Mein Unternehmen wird videoüberwacht.

Eine Einwilligung liegt dann vor, wenn die Mitarbeiter und die Kunden eingewilligt haben oder weil ein berechtigtes Interesse auf Seiten des Unternehmens ist (Kunden willigen deswegen ein, weil Sie das Warnschild „Achtung Videoaufzeichnung“ gesehen haben). Das berechtigte Interesse kann Ladendiebstahl oder auch der Datenschutz selbst sein, wenn Sie Ihren Serverraum mit einer Kamera überwachen.

Diese Aufnahmen müssen aber üblicherweise spätestens nach 72 Stunden wieder gelöscht werden, außer es wird gut argumentiert warum es länger notwendig ist.

Wenn Sie Videoaufnahmen wegen Schutz von Personen und Sachen vornehmen, dann dürfen Sie diese Aufnahmen nicht einfach anschauen – es muss ein begründeter Verdacht vorliegen.

Diese Videoaufnahmen unterliegen möglicherweise einer Folgenabschätzung.

29, 35 DSGVO
12, 13, 18 DSG
96 ARBVG (Arbeitsverfassunggesetz)

Links:

Videoüberwachung ohne Meldung

WKO Videoüberwachung

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